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Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD vorläufig nicht als 'gesichert rechtsextremistisch' einstufen darf. Das Gericht sah die Argumente des Geheimdienstes für eine solche Einstufung derzeit als nicht ausreichend an.
Die AfD feierte den gerichtlichen Erfolg. Es handelt sich um eine vorläufige Entscheidung; die grundsätzliche Frage, ob die Partei extremistisch ist, wird in einem noch ausstehenden Hauptsacheverfahren geklärt.
by WorldBrief & Maksim Micheliov | AI-generated summary
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