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Ein französisches Gericht wird am 7. Juli sein Urteil im Berufungsverfahren von Marine Le Pen wegen mutmaßlicher Veruntreuung von EU-Parlamentsgeldern verkünden. Der Fall betrifft Zahlungen an parlamentarische Assistenten und könnte ihre Wählbarkeit für künftige Wahlen beeinflussen. Ihre Verteidigung argumentierte, die finanziellen Regelungen seien 'Grauzonen' mit Toleranzspielraum.