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Ein Gericht hat entschieden, dass der Bundestag einem AfD-Mitarbeiter wegen seiner Russland-Kontakte den Hausausweis verweigern darf. Das Berliner Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung, wodurch der Mitarbeiter weiterhin vom Parlamentsgebäude ausgeschlossen bleibt. Der Fall steht im Zusammenhang mit der größeren Debatte über mutmaßliche Russland-Verbindungen von AfD-Politikern.
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