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Das Verwaltungsgericht Berlin entschied gegen die AfD in einem Fall um eine millionenschwere Spende aus Österreich, die als illegal eingestuft wurde. Das Gericht sprach den AfD-Politiker Petr Bystron zudem vom Vorwurf einer Hitlergruß-Collage frei. Der Bundestag muss die Spende nicht zurückzahlen.