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Finnland ist das vierte Land, das die Überstellung von Asylbewerbern nach Italien im Rahmen der EU-Regeln wieder aufnimmt, und Schweden hat angekündigt, diesem Beispiel zu folgen. Die Überstellungen betreffen Migranten, deren Asylanträge zuerst in Italien registriert wurden, sogenannte 'Dublin'-Fälle. Diese Entscheidung erfolgt im Rahmen des EU-Migrationspakts, wobei sich beide nordischen Länder darauf vorbereiten, Migranten nach Italien zurückzuschicken. Der Schritt markiert eine Wende bei der Durchsetzung der Dublin-Verordnung, die festlegt, welches EU-Land für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.
by WorldBrief & Maksim Micheliov | AI-generated summary
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