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Am 29. Juli 2026 wurde Stephan Bothe, der stellvertretende Landesvorsitzende der AfD in Niedersachsen, von der Landratswahl in Lüneburg ausgeschlossen. Der Wahlausschuss begründete die Entscheidung damit, dass Bothe als Verfassungsfeind gilt und daher für das öffentliche Amt nicht zugelassen werden kann. Es ist bereits das zweite Mal, dass ein AfD-Kandidat für das Amt des Landrats in der Region abgelehnt wurde. Der Fall hat eine Debatte über die Kriterien für den Ausschluss von Kandidaten aufgrund mangelnder Verfassungstreue ausgelöst.
by WorldBrief & Maksim Micheliov | AI-generated summary
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